Hausrecht & Platzverweis: Was Sicherheitsdienste rechtlich dürfen

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Recht
by Ihr Sicherheitsteam/ on 16 May 2026

Hausrecht & Platzverweis: Was Sicherheitsdienste rechtlich dürfen

Grenzen kennen

Das Hausrecht ist eines der wichtigsten Instrumente im Sicherheitsalltag. Doch wo liegen die Grenzen? Wann darf ein Sicherheitsmitarbeiter jemanden des Geländes verweisen? Und was muss dokumentiert werden? Wir geben einen praxisnahen Überblick.


Warum das Hausrecht im Sicherheitsalltag so zentral ist

Kaum ein Tag vergeht, an dem Sicherheitskräfte nicht das Hausrecht ausüben müssen:

  • Ladendieb wird bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten
  • Betrunkener Gast in der Gastronomie soll das Lokal verlassen
  • Unbefugter Besucher auf einem Betriebsgelände wird des Platzes verwiesen
  • Ehemaliger Mitarbeiter betritt das Firmengelände ohne Berechtigung

Doch was ist rechtlich erlaubt? Darf der Sicherheitsdienst jemanden festhalten? Darf er körperlichen Zwang anwenden? Und was passiert, wenn die Person nicht gehen will?


Die Rechtsgrundlage: Das Hausrecht

Was ist das Hausrecht?

Das Hausrecht ist das Recht des Eigentümers oder Besitzers einer Sache (insbesondere eines Grundstücks oder Gebäudes), zu bestimmen, wer Zutritt hat und wer nicht.

Rechtliche Verankerung:

Rechtsnorm Inhalt
Art. 14 GG (Eigentumsfreiheit) Verfassungsrechtliche Grundlage des Hausrechts
§ 903 BGB (Befugnisse des Eigentümers) Der Eigentümer kann mit seinem Eigentum nach Belieben verfahren.
§ 858 BGB (Besitzschutz) Der Besitzer darf sich gegen verbotene Eigenmacht zur Wehr setzen.
§ 229 BGB (Selbsthilfe) Ermöglicht vorläufige Festnahmen bei auf frischer Tat

Wer übt das Hausrecht aus?

Rolle Befugnis
Eigentümer Inhaber des Hausrechts (kann es übertragen)
Besitzer (Mieter, Pächter) Übt das Hausrecht während der Besitzzeit aus
Sicherheitsdienst Kann vom Eigentümer/Besitzer mit der Ausübung beauftragt werden

Praxistipp: Im Sicherheitsvertrag sollte klar geregelt sein, dass der Sicherheitsdienst das Hausrecht im Namen und Auftrag des Kunden ausüben darf. Andernfalls fehlt die Befugnis.


Der Platzverweis: Wann und wie?

Was ist der Unterschied zwischen Platzverweis und Hausverbot?

Begriff Bedeutung
Platzverweis Konkrete Aufforderung, ein bestimmtes Grundstück/Gebäude sofort zu verlassen (einmalig, zeitlich begrenzt)
Hausverbot Allgemeine Untersagung, ein Grundstück/Gebäude für einen bestimmten Zeitraum (oder dauerhaft) zu betreten (Vorab für die Zukunft)

Praxistipp: Der Platzverweis ist die sofortige Maßnahme. Das Hausverbot wird danach ausgesprochen (z. B. “Sie haben für 30 Tage Hausverbot.”).

Wann ist ein Platzverweis rechtmäßig?

Ein Platzverweis ist rechtmäßig, wenn:

  1. Die Person kein Recht zum Aufenthalt hat (keine Einladung, kein Mietvertrag, keine Erlaubnis)
  2. Der Hausrechtsinhaber (oder sein Beauftragter) den Platzverweis ausspricht
  3. Die Person nicht freiwillig geht

Besonderheit: Auch Gäste oder Kunden können des Platzes verwiesen werden, wenn sie gegen die Hausordnung verstoßen (z. B. Belästigung, Diebstahl, aggressive Kunden).

Wie erteilt man einen rechtssicheren Platzverweis?

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Schritt Handlung Formulierungshilfe
1 Identifikation “Guten Tag, ich bin Sicherheitsmitarbeiter [Name] im Auftrag des Hausrechtsinhabers.”
2 Begründung “Sie halten sich ohne Berechtigung hier auf, weil …” (oder “Sie haben gegen die Hausordnung verstoßen, weil …”)
3 Aufforderung “Ich fordere Sie auf, dieses Grundstück sofort zu verlassen.”
4 Hinweis auf Folgen “Wenn Sie nicht gehen, werde ich die Polizei hinzuziehen.”
5 Reaktion abwarten Geht die Person? → Platzverweis erfolgreich. Geht sie nicht? → Polizei rufen.

Wichtig: Der Platzverweis muss eindeutig, verständlich und dokumentierbar sein. Am besten mit Zeugen (Kollege, Kamera) und schriftlicher Notiz.


Darf der Sicherheitsdienst jemanden festhalten?

Die vorläufige Festnahme (§ 127 Abs. 1 StPO)

Der Sicherheitsdienst darf eine Person vorläufig festnehmen, wenn:

  1. Die Person auf frischer Tat betroffen wird (Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung)
  2. Fluchtverdacht besteht (die Person weglaufen will)
  3. Die Identität nicht sofort feststellbar ist

Was bedeutet “auf frischer Tat”?

  • Die Person wird während der Tat beobachtet
  • Die Person wird unmittelbar nach der Tat verfolgt (z. B. Ladendieb rennt raus)
  • Die Person wird mit Tatwerkzeug oder Beute angetroffen

Wie lange darf festgehalten werden?

  • Nur so lange, bis die Polizei eintrifft (in der Regel 10–30 Minuten)
  • Keine stundenlange Eigenmacht!

Was ist nicht erlaubt?

  • Festnahme ohne Tatverdacht (z. B. “Der sieht komisch aus”)
  • Festnahme bei Bagatellen (z. B. “Der hat einen Kaugummi herunterfallen lassen”)
  • Eigenmächtige Durchsuchungen (nur Polizei darf ohne richterlichen Beschluss durchsuchen)
  • Gewaltanwendung über das notwendige Maß hinaus (Notwehrprinzip)

Praxistipp: Rufen Sie im Zweifel so früh wie möglich die Polizei. Die vorläufige Festnahme ist ein scharfes Schwert – setzen Sie es nur bei klarer Rechtslage ein.


Anwendung von Zwang: Was ist erlaubt?

Die Selbsthilfe (§§ 229, 859 BGB)

Das Gesetz erlaubt dem Besitzer, sich gegen verbotene Eigenmacht zur Wehr zu setzen.

Erlaubte Maßnahmen:

Maßnahme Erlaubt? Grenze
Ansprache & Aufforderung Ja Keine Beleidigung, keine Drohung
Verbaler Hinweis auf Polizei Ja Keine falsche Behauptung (“Die Polizei ist schon unterwegs”)
Leichten Körperkontakt (Arm nehmen, Tür blockieren) Ja Keine Verletzungsabsicht
Festhalten (bis Polizei kommt) Ja (bei §127 StPO) Nur bei frischer Tat, nur kurze Zeit
Schläge, Tritte, Fixierungen am Boden Nein (außer bei Notwehr) Selbstverteidigung ist erlaubt, nicht Vergeltung
Fesselung (Kabelbinder, Handschellen) Nur in Ausnahmefällen Nur bei akuter Gefahr für Leib und Leben, nur bis Polizei kommt

Wichtig: Jede Anwendung von Zwang muss verhältnismäßig sein. Bei einem 80-jährigen Ladendieb mit einer Packung Wurst ist ein kräftiger Griff unverhältnismäßig. Bei einem gewalttätigen Randalierer, der andere angreift, darf stärkerer Zwang angewendet werden.


Das Hausverbot: Aussprechen, dokumentieren, durchsetzen

Wann ist ein Hausverbot rechtmäßig?

Ein Hausverbot ist eine vorbeugende Maßnahme. Es setzt voraus:

  1. Der Hausrechtsinhaber (oder sein Beauftragter) spricht es aus
  2. Ein Grund liegt vor (wiederholter Verstoß gegen Hausordnung, Diebstahl, Belästigung, Hausfriedensbruch)
  3. Die Person wird informiert (schriftlich oder mündlich, mit Begründung)
  4. Die Person erhält eine Rechtsbehelfsbelehrung (wie kann sie Widerspruch einlegen?)

Besonderheit: Bei Kunden, die keine Straftat begangen haben, ist ein Hausverbot nicht ohne weiteres möglich. Hier muss ein sachlicher Grund vorliegen (z. B. wiederholte aggressive Kunden).

Welche Form ist erforderlich?

Form Geeignet für Vorteile / Nachteile
Mündlich Einzelfall, spontane Situation Einfach, aber schwer zu beweisen
Schriftlich (Brief, Aushang) Allgemeines Hausverbot für bestimmte Person(en) Beweisbar, aber aufwendig
Mit Zeugen Empfehlung für jeden Fall Beweisbar (Kollege, Kamera)

Praxistipp: Dokumentieren Sie jedes Hausverbot schriftlich: Name der Person, Datum, Grund, Dauer des Hausverbots, Name des Ausstellers, Zeugen.

Was ist bei Hausverboten zu beachten?

  • Keine Diskriminierung: Hausverbot darf nicht aus rassistischen, religiösen oder anderen diskriminierenden Gründen ausgesprochen werden.
  • Keine unverhältnismäßige Dauer: Für einen Ladendieb ist ein Hausverbot von 5 Jahren vielleicht unverhältnismäßig, 1 Jahr eher angemessen.
  • Widerspruchsrecht: Die betroffene Person muss die Möglichkeit haben, gegen das Hausverbot vorzugehen (z. B. durch einen Anwalt).
  • Keine Selbstjustiz: Bei Verstoß gegen ein Hausverbot die Polizei rufen, nicht eigenmächtig Gewalt anwenden (außer bei akuter Gefahr).

Die notwendige Dokumentation

Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend – für den Fall einer späteren rechtlichen Überprüfung oder einer Klage.

Was muss dokumentiert werden?

Dokumentationspunkt Inhalt
Datum & Uhrzeit Wann fand der Vorfall statt?
Ort Genauer Ort (z. B. “Eingangsbereich Haupttor, Kamera 3”)
Beteiligte Personen Name (falls bekannt), äußere Beschreibung, ggf. Foto (nur bei rechtlicher Grundlage)
Sachverhalt Was genau ist passiert? (neutral, sachlich, keine Wertungen)
Ausgesprochene Maßnahme Platzverweis? Hausverbot? Festnahme?
Begründung Warum war die Maßnahme rechtmäßig? (z. B. “Die Person war ohne Berechtigung im Lagerbereich”)
Reaktion der Person Ist sie gegangen? Hat sie Widerstand geleistet?
Polizei eingeschaltet? Wenn ja: welche Dienststelle, Uhrzeit, Name des Beamten, Vorgangsnummer
Zeugen Kollegen, Umstehende, Kameraaufnahmen
Eigene Maßnahmen Was hat der Sicherheitsmitarbeiter genau getan? (z. B. “Arm genommen, zur Tür geführt”)

Muster für ein Dokumentationsprotokoll

SICHERHEITSVORFALL - PROTOKOLL

Feld Inhalt
Datum 16.06.2025
Uhrzeit 14:35 Uhr
Ort Eingangsbereich Hauptgebäude, Kamera 4

Beteiligte Person

Feld Inhalt
Name unbekannt
Geschlecht männlich
Alter ca. 30-35 Jahre
Kleidung schwarze Jacke, blaue Jeans
Besonderheiten Tätowierung am rechten Unterarm

Sachverhalt

Die Person betrat um 14:30 Uhr das Gebäude durch den Haupteingang. Auf Nachfrage nannte sie keinen Besuchszweck und konnte keinen Besucherausweis vorzeigen. Auf die Aufforderung, sich am Empfang zu melden, reagierte sie nicht.

Maßnahme

Ich, [Name des Sicherheitsmitarbeiters], sprach um 14:32 Uhr einen Platzverweis aus mit der Begründung:

“Sie halten sich ohne Berechtigung hier auf. Ich fordere Sie auf, das Gebäude sofort zu verlassen.”

Reaktion

Die Person reagierte nicht, setzte sich auf eine Bank im Eingangsbereich.

Weiteres Vorgehen

Um 14:35 Uhr wurde die Polizei (Notruf 110) verständigt. Auftragsnummer: [Nummer]. Die Polizei traf um 14:50 Uhr ein.

Zeugen

  • Kollege [Name], ebenfalls im Eingangsbereich
  • Kamera 4 (Aufzeichnung gesichert)

Einsatzbericht erstellt von

Feld Inhalt
Name [Name, Unterschrift]
Datum 16.06.2025

Typische Fallstricke & Rechtsirrtümer

Irrtum 1: “Der Sicherheitsdienst darf jeden festhalten, der klaut.”

Richtig: Nur bei auf frischer Tat und Fluchtverdacht. Bei Bagatelldiebstahl (z. B. Kaugummi im Wert von 1 €) ist eine Festnahme unverhältnismäßig.

Irrtum 2: “Bei Hausverbot darf ich denjenigen sofort rausschleifen.”

Richtig: Ein Hausverbot ist eine vorbeugende Maßnahme. Wenn die Person aktuell nicht auf dem Gelände ist, darf sie nur beim nächsten Betreten verwiesen werden. Aktuelle Anwesenheit → Platzverweis, nicht Rausschleifen aus der Vergangenheit.

Irrtum 3: “Ich darf das Hausverbot für jeden aussprechen, den ich nicht mag.”

Richtig: Das Hausverbot muss einen sachlichen Grund haben (Diebstahl, Belästigung, Hausfriedensbruch). Rein subjektive Abneigung reicht nicht, auch nicht für Privatgrundstücke (wg. Diskriminierungsverbot).

Irrtum 4: “Ich muss die Polizei nicht rufen, ich regele das selbst.”

Richtig: Bei Widerstand, Gewalt oder unklarer Rechtslage ist die Polizei der richtige Ansprechpartner. Eigenmächtige Aktionen können zu zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen (Körperverletzung, Freiheitsberaubung) führen.


Checkliste für Sicherheitsmitarbeiter vor Ort

  • Hausrechtsinhaber bekannt? (Im Auftrag des Eigentümers/Besitzers?)
  • Rechtsgrundlage klar? (Kein Zutrittsrecht? Verstoß gegen Hausordnung? Straftat?)
  • Platzverweis deutlich ausgesprochen? (Mit Begründung und Aufforderung)
  • Reaktion abgewartet? (Geht die Person freiwillig?)
  • Bei Nichtgehen: Polizei verständigt? (Nicht selbst eskalieren lassen!)
  • Dokumentation erstellt? (Zeit, Ort, Personen, Maßnahmen, Zeugen)
  • Kameraaufnahmen gesichert? (Nicht löschen, nicht überspielen)
  • Vorgesetzten informiert? (Bei größeren Vorfällen)

Fazit: Rechte kennen, Grenzen respektieren

Das Hausrecht ist ein mächtiges Instrument – aber kein Freibrief für Willkür. Sicherheitsmitarbeiter sollten:

  • Die rechtlichen Grundlagen kennen (Hausrecht, Platzverweis, vorläufige Festnahme)
  • Verhältnismäßig handeln (sanftes Mittel vor hartem, Polizei bei Eskalation)
  • Gründlich dokumentieren (für rechtliche Auseinandersetzungen)
  • Im Zweifel die Polizei rufen (bessere Beweismittel, mehr Befugnisse)

Wer diese Regeln beachtet, kann das Hausrecht effektiv ausüben – und vermeidet gleichzeitig rechtliche Fallstricke und persönliche Haftung.

Sie haben Fragen zum Hausrecht oder benötigen eine Schulung für Ihr Sicherheitspersonal? Wir bieten praxisnahe Workshops zu rechtlichen Befugnissen, Deeskalation und Dokumentation – speziell für Sicherheitsdienstleister und interne Sicherheitskräfte.


Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine anwaltliche Beratung. Die Rechtslage kann sich ändern, und individuelle Fälle sollten im Zweifel von einem Fachanwalt für Straf- oder Zivilrecht geprüft werden.